hoffentlich Punkt 4..
Morgen entscheidet das Bundesverfassungsgericht was nun mit der Vorratsdatenspeicherung passiert. Das Urteil wird morgen um 10:00 live auf Phoenix übertragen. Hab’ auf netzpolitik.org 4 mögliche Szenarien gefunden, wie entschieden werden kann.
1. Das Bundesverfassungsgericht erklärt die Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung selbst für unzulässig (”nur die Instanzgerichte können den Europäischen Gerichtshof befassen”) und beschränkt lediglich die Datennutzung auf schwere Straftaten, stellt höhere Datensicherheitsanforderungen usw.
2. Das Bundesverfassungsgericht erklärt die Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung selbst als unbegründet (”die Vorratsdatenspeicherung ist unter hohen Voraussetzungen verhältnismäßig”) und beschränkt nur die Datennutzung auf schwere Straftaten, stellt höhere Datensicherheitsanforderungen usw.
3. Das Bundesverfassungsgericht legt die Frage, ob die Vorratsdatenspeicherung zulässig ist, dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vor und beschränkt bis zur Entscheidung die Datennutzung auf schwere Straftaten, stellt höhere Datensicherheitsanforderungen usw.
4. Das Bundesverfassungsgericht erklärt die Vorratsdatenspeicherung selbst für verfassungswidrig.
Na dann lasst uns mal auf Punkt 4 hoffen würd’ ich sagen.
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