Verfassungsbeschwerde gegen die Volkszählung
Man kann sich jetzt aktiv beim zensus11 an der Verfassungsbeschwerde beteiligen.
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Man kann sich jetzt aktiv beim zensus11 an der Verfassungsbeschwerde beteiligen.
Hier mal das Video der Urteilsverkündung :D
YEEEAAAAAAAAAAH, die Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig!! Die Verlesung ist zwar noch nicht vorbei und das Gericht lässt Wege offen, wie man eine Vorratsdatenspeicherung verfassungskonform gestalten könnte, aber erstmal ist der Spuk vorbei :D Die bis jetzt gespeicherten Daten sind auch unverzüglich zu löschen und dürfen nicht an die Behörden ausgegeben werden. Um mal @emonk_net zu zitieren:
HOLY SHIT.
TOTAL FUCKING WIN! #vds
Die Sendung auf Phoenix hat angefangen. Livestream gibt’s hier.
Das Urteil soll ca. 120 Seiten haben und das verlesen soll wohl zwei Stunden dauern.
[found@ netzpolitik.org]
Morgen entscheidet das Bundesverfassungsgericht was nun mit der Vorratsdatenspeicherung passiert. Das Urteil wird morgen um 10:00 live auf Phoenix übertragen. Hab’ auf netzpolitik.org 4 mögliche Szenarien gefunden, wie entschieden werden kann.
1. Das Bundesverfassungsgericht erklärt die Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung selbst für unzulässig (”nur die Instanzgerichte können den Europäischen Gerichtshof befassen”) und beschränkt lediglich die Datennutzung auf schwere Straftaten, stellt höhere Datensicherheitsanforderungen usw.
2. Das Bundesverfassungsgericht erklärt die Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung selbst als unbegründet (”die Vorratsdatenspeicherung ist unter hohen Voraussetzungen verhältnismäßig”) und beschränkt nur die Datennutzung auf schwere Straftaten, stellt höhere Datensicherheitsanforderungen usw.
3. Das Bundesverfassungsgericht legt die Frage, ob die Vorratsdatenspeicherung zulässig ist, dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vor und beschränkt bis zur Entscheidung die Datennutzung auf schwere Straftaten, stellt höhere Datensicherheitsanforderungen usw.
4. Das Bundesverfassungsgericht erklärt die Vorratsdatenspeicherung selbst für verfassungswidrig.
Na dann lasst uns mal auf Punkt 4 hoffen würd’ ich sagen.
[found@ netzpolitik.org]