#ZENSUS11 – STOPPT DIE VOLLERFASSUNG!
Die Jungs und Mädels vom AK Vorratsdatenspeicherung haben nun ihr Projekt zur Volkszählung 2011 gestartet: zensus11.de
Eine Verfassungsbeschwerde, die am 15. Juli 2010 eingereicht werden soll, ist in Vorbereitung. Sobald diese bereit ist, kann man sich dann hier beteiligen.
Fünf Gründe für die Verfassungsbeschwerde gegen die Volkszählung 2011
- Die Zuordnung der Daten aus der Volkszählung 2011 ist über eine eindeutige Personenkennziffermöglich. Eine solche eindeutige, gemeinsame Ordnungsnummer hatte das Bundesverfassungsgericht 1983 ausdrücklich verboten.
- Die Erhebung ist nicht anonym, Name und Anschrift werden genau wie die gesammelten Daten maximal 4 Jahre gespeichert. Es entstünde ein zentral verfügbares Personenprofil aller in Deutschland ansässigen Personen.
- Sensible persönliche Daten werden aus zahlreichen Quellen ohne Ihre Einwilligungzusammengeführt. Die Daten von Meldeämtern und Behörden werden somit zweckentfremdet; Ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wird verletzt.
- Die zentrale Verfügbarkeit der Personenprofile weckt Begehrlichkeiten, die Datenschutz-Skandale der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass das Missbrauchspotenzial einmal angelegter Datensammlungen enorm ist.
- Die Abfrage der Daten laut deutschem Zensus-Gesetz geht über den von der EU geforderten Umfang hinaus, z. B. die Angabe des Religionsbekenntnisses. So ließe sich zum Beispiel eine Liste aller bekennenden Muslime in Deutschland erstellen.


